Kann ich die Rürup-Rente kündigen?

Die Rürup-Rente ist eine attraktive Option für Selbstständige, Freiberufler und gutverdienende Angestellte, um für das Alter vorzusorgen. Doch wie bei jeder finanziellen Entscheidung können sich im Laufe der Zeit die Umstände ändern und Du fragst Dich möglicherweise, ob Du die Rürup-Rente kündigen kannst. In diesem Beitrag erfährst Du alles Wissenswerte zur Kündigung der Rürup-Rente.

Rürup-Rente kündigen – ist das möglich?

Die Rürup-Rente ist als lebenslange Rentenversicherung konzipiert, was bedeutet, dass sie in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden kann. Das hat den Hintergrund, dass die Rürup-Rente dazu dient, eine langfristige finanzielle Absicherung für das Alter zu bieten. Die gesetzlichen Regelungen schreiben daher vor, dass eine vorzeitige Kündigung, Auszahlung oder Beleihung der Rürup-Rente grundsätzlich nicht möglich ist.

Die Rürup-Rente ist als lebenslange Rentenversicherung konzipiert, was bedeutet, dass sie in der Regel nicht vorzeitig gekündigt werden kann1. Das hat den Hintergrund, dass die Rürup-Rente dazu dient, eine langfristige finanzielle Absicherung für das Alter zu bieten. Die gesetzlichen Regelungen schreiben daher vor, dass eine vorzeitige Kündigung, Auszahlung oder Beleihung der Rürup-Rente grundsätzlich nicht möglich ist.

Alternative zur Kündigung und Ausnahme

Obwohl die Rürup-Rente nicht kündbar ist, gibt es alternative Möglichkeiten:

  1. Beitragsfrei stellen: Wenn Du in finanzielle Schwierigkeiten gerätst oder Deine Prioritäten sich ändern, hast Du die Möglichkeit Deine Rürup-Rente beitragsfrei zu stellen. Das bedeutet, dass Du keine Beiträge mehr zahlst und der Vertrag ruht. Die bereits angesparten Beträge bleiben erhalten und werden weiterhin angelegt, jedoch fällt die spätere Rente entsprechend geringer aus. Die Rürup-Rente kannst du in der Regel später wiederinkraftsetzen.
  2. Kleinstrente abfinden: Es gibt eine Ausnahme nach der Du die Rürup-Rente ausnahmsweise kündigen und das Kapital auszahlen lassen kannst. Hierbei handelt es sich um die Abfindung sogenannter Kleinstrenten nach § 93 Abs. 3 EStG. Solch eine liegt vor, wenn das verfügbare Kapital zum Auszahlungszeitpunkt bei gleichmäßiger Verrentung 1 % der monatlichen Bezugsgröße nach § 18 SGB IV nicht übersteigt.2

Wie Du eine Fehlentscheidung vermeidest

Da die Rürup-Rente eine langfristige Vorsorge ist und eine vorzeitige Kündigung in der Regel nicht möglich ist, solltest Du vor Abschluss eines Vertrags gründlich überlegen, ob diese Form der Altersvorsorge für Dich geeignet ist. Hier sind einige Tipps, um eine Fehlentscheidung zu vermeiden:

  1. Informiere Dich ausführlich über die Rürup-Rente und prüfe, ob sie zu Deiner Lebenssituation und Deinen finanziellen Zielen passt. Vergleiche auch alternative Altersvorsorgemodelle, wie zum Beispiel die Private Rente, Riester-Rente oder betriebliche Altersvorsorge.
  2. Lass Dich von einem unabhängigen Experten beraten. Dieser kann Dir helfen die verschiedenen Optionen zu bewerten und die beste Lösung für Deine Altersvorsorge zu finden.
  3. Achte darauf, dass der gewählte Anbieter und Tarif zu Deinen Bedürfnissen passt. Vergleiche die Angebote verschiedener Versicherer und achte dabei auf Kosten, Rendite und Flexibilität.
  4. Plane langfristig und berücksichtige mögliche Veränderungen in Deinem Leben. Die Rürup-Rente sollte Teil eines umfassenden Finanzplans sein, der auch andere Aspekte wie Notgroschen, Versicherungen und Vermögensaufbau berücksichtigt.

Fazit

Grundsätzlich kannst Du die Rürup-Rente nicht kündigen, da sie als langfristige Altersvorsorge konzipiert ist. Es gibt jedoch die Möglichkeit die Beiträge jederzeit zu stoppen und ggf. später die Beiträge wieder fortzuführen. Um eine Fehlentscheidung zu vermeiden, ist es wichtig, sich gründlich über die Rürup-Rente und alternative Altersvorsorgemodelle zu informieren und die Entscheidung für oder gegen einen Vertrag abzuwägen.

Möchtest Du mehr darüber erfahren, ob die Rürup-Rente für Dich die richtige Wahl ist oder ob es Alternativen gibt, die besser zu Deiner persönlichen Situation passen? Dann nimm Kontakt zu uns auf. Wir bieten Dir eine individuelle Beratung und stehen Dir bei allen Fragen rund um die Rürup-Rente und alternative Altersvorsorgemodelle zur Seite.

Fußnoten

  1. BMF-Schreiben vom 13.09.2010, Rz. 27.

  2. BMF-Schreiben vom 13.09.2010, Rz 25 bzw. § 93 Abs. 3 EStG. Anmerkung: Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales erstellt jährlich einen Referentenentwurf zur Bezugsgröße und wird von der Bundesregierung final veröffentlicht. Die Bezugsgröße betrug beispielsweise 2023 monatlich 3.395 € (West). Daraus ergibt sich die maximal abfindbare Kleinstrente von 33,95 € mtl. (1 % von 3.395 €). Ergibt sich also aus dem Rürüp-Kapital maximal eine konstante Rente von 33,95 €, kann statt der lebenslangen Renten ausnahmsweise die Rürup-Rente als Kapital ausgezahlt werden. Die Abfindung ist aber frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahr (Verträge ab 2012: Vollendung des 62. Lebensjahres) möglich.

Tim

Tim

Seit 20 Jahren betreue ich Kunden im Bereich Vorsorge und Rürup-Rente.